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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Bora Reinigungsservice

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen Bora Reinigungsservice (nachfolgend "wir", "uns", "unser") und unseren Kunden (nachfolgend "Sie", "Ihr"), die unsere Reinigungsdienstleistungen in Anspruch nehmen. Mit der Beauftragung unserer Dienstleistungen erkennen Sie diese AGB an.

  1. Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit Bora Reinigungsservice abgeschlossen werden.

  2. Vertragsabschluss: Der Vertrag mit Bora Reinigungsservice kommt durch Annahme des Auftrags zustande. Dies kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssige Handlung geschehen.

  3. Leistungsbeschreibung: Unsere Reinigungsleistungen umfassen insbesondere die im individuellen Vertrag festgelegten Leistungen.

  4. Ausführung der Leistungen: Die Ausführung der Reinigung erfolgt zu den im Vertrag vereinbarten Zeiten.

  5. Preise und Zahlungsbedingungen: Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, enthalten unsere Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist nach erbrachter Leistung fällig.

  6. Zugangsbedingungen: Sie verpflichten sich, uns den Zugang zu den zu reinigenden Räumen während der vereinbarten Zeiten zu ermöglichen.

  7. Vertragsdauer und Kündigung: Die Vertragsdauer und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag.

  8. Haftung: Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt sind.

  9. Haftungsausschluss: Wir haften nicht für Schäden, die durch Dritte, höhere Gewalt oder durch Sie bereitgestellte mangelhafte Materialien oder Sorglosigkeit entstehen.

  10. Garantie: Wir garantieren, dass wir unsere Dienstleistungen mit Sorgfalt und fachgerecht ausführen.

  11. Mängelanzeige: Sollten Sie Mängel an unserer Leistung feststellen, bitten wir um prompte Mängelanzeige, um die Möglichkeit zu haben, diese Mängel zu beheben.

  12. Nachbesserungsrecht: Bei berechtigten Mängelanzeigen haben wir das Recht auf Nachbesserung. Schlägt diese fehl, stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte zu.

  13. Unterbeauftragung: Wir sind dazu berechtigt, die Reinigungsleistungen auch durch qualifizierte Subunternehmen ausführen zu lassen.

  14. Selbständigkeit: Unsere Reinigungskräfte arbeiten eigenverantwortlich und selbständig.

  15. Schlüsselübergabe: Bei Schlüsselübergabe werden wir diese mit Sorgfalt behandeln und etwaige Regelungen zur Schlüsselübergabe einhalten.

  16. Versicherung: Wir sind haftpflichtversichert. Details zur Deckungssumme und den versicherten Leistungen teilen wir Ihnen auf Anfrage mit.

  17. Datenschutz: Ihre personenbezogenen Daten werden gemäss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verarbeitet.

  18. Verschwiegenheit: Wir verpflichten uns, alle vertraulichen Informationen, die uns im Rahmen der Reinigungstätigkeiten bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln.

  19. Material und Geräte: Wir verwenden professionelle Reinigungsmittel und -geräte, welche im Preis inbegriffen sind.

  20. Zusätzliche Leistungen: Für nicht im Vertrag angegebene Leistungen besteht ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung.

  21. Ökologische Verträglichkeit: Wir bemühen uns um die Verwendung von umweltverträglichen Reinigungsmitteln.

  22. Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand St. Gallen.

  23. Rechtswahl: Auf diesen Vertrag findet Schweizer Recht Anwendung.

  24. Änderung der AGB: Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen gelten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats widersprechen.

  25. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

  26. Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Reinigungsmittel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

  27. Aufbewahrung von Fundgegenständen: Wir sind dazu verpflichtet, gefundene Gegenstände aufzubewahren und Sie darüber zu informieren.

  28. Arbeitsschutz: Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen.

  29. Schuldenbefreiende Zahlung: Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur direkt an uns erfolgen.

  30. Schlussbestimmungen: Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses

  31. Zahlungsmittel: Die Zahlungsart ist Überweisung. Andere Zahl ungsmethoden bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

  32. Sicherheitsbestimmungen: Sie erklären, dass alle relevanten Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften in den zu reinigenden Räumlichkeiten eingehalten werden.

  33. Nichteinhaltung: Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen steht uns das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

  34. Mehrere Auftraggeber: Bei mehreren Auftraggebern haften diese als Gesamtschuldner.

  35. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften und Standards in Bezug auf Reinigungs- und Hygienebestimmungen.

  36. Besondere Vorbereitungen: Sie erklären sich bereit, alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen, damit die Reinigung ordnungsgemäss durchgeführt werden kann (z. B. Räumung des Arbeitsbereichs).

  37. Erfüllungsort: Sofern im Vertrag nichts Anderes vereinbart wurde, ist der Erfüllungsort unser Geschäftssitz.

  38. Abschaltpflicht von Maschinen: Sie verpflichten sich dazu, alle Maschinen und Geräte, welche möglicherweise während der Reinigungsleistung Schaden nehmen könnten, abzuschalten.

  39. Identitätsnachweis der Reinigungspersonal: Wir garantieren, dass unser Reinigungspersonal über einen gültigen Identitätsnachweis verfügt und berechtigt ist, in der Schweiz zu arbeiten.

  40. Handhabung von Reinigungsmitteln: Wir informieren unser Reinigungspersonal darüber, wie Reinigungsmittel sicher und effektiv zu verwenden sind.

  41. Sonstige Dienstleistungen: Weitere Dienstleistungen, die nicht im Dienstleistungsauftrag enthalten sind, können gegen gesonderte Gebühr durchgeführt werden.

  42. Art der Dienstleistung: Sollten einzelne Serviceserien aus dem Vertrag vorübergehend oder dauerhaft nicht durchgeführt werden können, verpflichten wir uns diese durch ähnliche Dienstleistungen zu ersetzen.

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